Bei der treuhänderischen Übertragung des Eigentums der Immobilie müssen sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Ja nach Ursprung müssen diese evtl. übersetzt und beglaubigt werden.
Abhängig vom Verkäufer und der Finanzierung kann das umfangreicher werden.
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